Variante III: All-In-Fee
In Verbindung mit bestimmten Depotbanken können wir All-In-Fee Vereinbarungen treffen. Diese beinhalten unser Verwaltungshonorar, die Gebühren der Bank für die Administration, Treuhandgebühren und Transaktionen.
Ausgenommen sind uns oder der Bank in Rechnung gestellte Kosten Dritter und die Erstellung besonderer Berichte, beispielsweise Steuerunterlagen zur Vorlage bei ausländischen Finanzbehörden.
Die Berechnung erfolgt vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende, basierend auf dem in diesem Zeitraum durchschnittlich investierten Kapital.

